Haus- und Schulordnung der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule

Präambel

Handlungen einzelner finden dort ihre Grenzen, wo sie die Rechte und die Interessen anderer einschränken.
Diese Haus- und Schulordnung regelt den Aufenthalt in der Schule. Sie trägt dazu bei, das Zusammenleben von Schülern, Lehrern und sonstigen Mitarbeitern sowie Gästen der Schule reibungslos zu gestalten, so
dass sich jeder wohl fühlen kann.

  1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft respektieren einander. Jede Form von Gewalt lehnen wir ab.
  2. Wir pflegen einen höflichen und kulturvollen Umgang miteinander. Gegenseitiges Grüßen ist selbstverständlich.
  3. Garderobe, einschließlich Kopfbedeckung, wird vor dem Unterricht abgelegt.
  4. Wir grenzen niemanden aus, sind ehrlich und hilfsbereit.
  5. Unsere Umgebung (Räume, Flure, Hof, Essenraum, Toiletten usw.) halten wir sauber.
  6. Für angerichtete Schäden, ob gewollt oder ungewollt, fühlt sich der Verursacher verantwortlich, meldet diese und bringt sie in Ordnung.
  7. Wir bringen keine Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände, Suchtmittel und pyrotechnische Erzeugnisse mit in die Schule (STGB § 44).
  8. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht generelles Rauchverbot.
  9. Elektronische Geräte der Schülerinnen und Schüler, insbesondere Handys, Smartphones, MP-3 -Player o.ä., haben während des Schulbetriebs innerhalb sämtlicher Gebäudeteile der Schule ausgeschaltet und eingepackt zu sein. Eine Ausnahme bilden lediglich Geräte, die während des Unterrichts als Unterrichtsmedien auf Anweisung oder mit Genehmigung der Lehrkraft benutzt werden. Die Erstellung von Ton- und Bildaufnahmen sowie deren Weiterleitung sind verboten. Bei Verstoß gegen diesen Punkt sind alle Beschäftigten der Schule befugt, die Geräte einzuziehen. Sie werden im Sekretariat hinterlegt und frühestens nach Ende des Unterrichts ausschließlich an die Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten ausgegeben. Ferner behält sich die Schulleitung bei Verstößen gegen geltendes Recht weitere Maßnahmen vor.
  10. Geräte, die geeignet sind, Tonaufnahmen in der Wiedergabe zu verstärken und allgemein hörbar zu machen, insbesondere Funktechnik verwendende Lautsprecher wie Bluetoothlautsprecher, sind auf dem gesamten Gelände und in sämtlichen Gebäudeteilen der Schule verboten. Bei Zuwiderhandlung sind alle Beschäftigten der Schule befugt, die Geräte einzuziehen. Sie werden im Sekretariat hinterlegt und frühestens nach Ende des Unterrichts ausschließlich an die Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten ausgegeben. Ferner behält sich die Schule bei Verstoß gegen diesen Hausordnungspunkt vor, geeignete Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
  11. Während des Schultages darf das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen werden. Bei Verstoß gegen diese Verhaltensregeln ist jeder Schüler bereit, gemeinnützige Tätigkeiten innerhalb des Hauses und / oder auf dem Schulgelände zu verrichten.

Organisatorisches

  • Das Schulgebäude wird über den Hof betreten. Eltern und Gäste melden sich im Sekretariat an.
  • Haus A ist ab 7:20 Uhr zur 0. Stunde und ab 8:10 Uhr zur 1. Stunde geöffnet. Haus C öffnet um 8:00 Uhr. Nach sämtlichen Unterrichtsveranstaltungen verlassen die Schüler umgehend das Schulgebäude und -gelände.
  • Bei Regen lässt eine aufsichtführende Lehrkraft die Schüler ins Schulgebäude.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle im Raum hochzustellen.
  • Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht erscheinen, informiert der Klassensprecher die Schulleitung im Sekretariat.
  • Große Pausen werden zur Erholung im Freien genutzt.
  • Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen. Auf dem Schulgelände darf nicht gefahren werden.
  • Fluchtwege und Feuertreppen sind freizuhalten.
  • Schüler der Sekundarstufe I, die zum Essen in das Haus C gehen, benutzen den Weg durch Haus B.

Die Hausordnung zum Download